Schönfließ: Berliner Polizisten werden angeklagt

Zirka ein Jahr nach den tödlichen Schüssen in Schönfließ steht nun fest: der Schütze, ein Berliner Polizist, muss sich vor Gericht wegen Todschlags verantworten; darüber hinaus wird zwei weiteren Beamten Strafvereitelung im Amt vorgeworfen.

 Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der mehrfach vorbestrafte J. war am Abend des 31. Dezember 2008 in Schönfließ unweit der Berliner Stadtgrenze von drei Berliner Zivilbeamten wegen eines offenen Haftbefehls in seinem Fahrzeug gestellt worden. Als sich der 26-Jährige der Festnahme widersetzte, schoss einer der Polizisten durch die geschlossene Fensterscheibe des Wagens und traf den unbewaffneten Mann in die Brust.

Die Ermittlungen hätten „einen Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund für das Töten“ nicht ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Es habe auch keine Notwehr vorgelegen. Vielmehr hätten die Ermittlungen den Verdacht „mit einer zur Anklageerhebung hinreichenden Sicherheit erhärtet“, dass J. noch in der Parkbucht, bevor er losfahren wollte, in den Oberkörper geschossen worden sei. Für ein „privates Motiv“ des Angeklagten hätten die Ermittlungen aber keine Anhaltspunkte ergeben.

(Quelle: Morgenpost, 14.01.2010; Hinweis: aufgrund der aktuellen Bezahlpolitik der Morgenpost ist dieser Artikel nur über den Umweg über eine Suchmaschine vollständig zugängig.)

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