Keiner muß allein aufs Amt. Oder genauer: kein Erwerbsloser sollte allein ins Jobcenter gehen, insbesondere dann nicht, wenn es um kniffelige Angelegenheiten oder die Klärung strittiger Fragen geht. Die Erfahrung zeigt, daß Kunden, die mit Begleitperson auftreten, grundsätzlich freundlicher behandelt werden. Darüber hinaus ist häufig eine Beschleunigung der anstehenden Vorgänge zu verzeichnen, plötzlich werden lange in den Aktenstapeln schlummernde Anträge bewilligt. Es ist auch durchaus nicht verboten, sich zu einem berweits seit Tagen nervtötenden Termin einen Zeugen mitzubringen. Im Gegenteil: das Kasseler Sozialgericht hat bestätigt, daß bis zu drei Personen mitgenommen werden können.
Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde in Berlin bereits am 5. März in verschiedenen Jobcentern – unter anderem auch in Friedrichshain und Pankow – ein Begleitservice angeboten. Jeder hatte also an dem Tag die Möglichkeit, sich kurzentschlossen direkt vor Ort einfach jemanden zur Unterstützung mitzunehmen. Heute gab es eine solche Aktion in Neukölln. Da diese Möglichkeit aber nicht immer besteht, ist Eigeninitiative angesagt. Da heißt es, vorsorglich Freunde und Verwandte einzuweihen oder notfalls auch gezielt Anfragen in Internetforen plazieren.
Wichtige Informationen zum Thema Hartz IV, Sozialhilfe und Grundsicherung finden sich natürlich auch im Netz, etwa bei Sozialhilfe24 oder bei Tacheles, einem seit langem auf dem Gebiet tätigen Verein in meiner früheren Heimatstadt, in Wuppertal.
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