Gestern, als ich wie in den Wochen zuvor, hurtig durch den U-Bahnhoftunnel in Steglitz lief, fiel mir plötzlich dieser Schalter auf. Geschlossen, natürlich. Wann sind diese Infohäuschen schon mal geöffnet und mit echten Menschen besetzt? Aber dann… diese Überschrift:
Musizieren in den U-Bahnhöfen ist also von der BVG ausdrücklich erlaubt. Natürlich nur mit Genehmigung, in ausgewiesenen Bereichen und mit ganz bestimmten Instrumenten, wie es sich gehört. Blechblasinstrumente gehören selbstverständlich nicht dazu.
Die Qualität der Musiker werde ebenfalls nicht geprüft, stellt die BVG fest. Das regele sich schon von selbst. Man möchte es nicht meinen, wenn man sich das Schrammeln und Schruppen, das Quetschen und Quengeln in den U-Bahnzügen vor Augen hält. Besser vor Augen als vor Ohren, in den meisten Fällen. Dann muß man das Gedudel wenigstens nicht hören. Doch dafür ist die BVG nicht zuständig, diese „Musiker“ habe keine Genehmigung. Musik in den Bahnen ist nämlich eigentlich verboten.
Die Musik-Genehmigung gibt es immer Mittwochs von 7 bis 11 Uhr im U-Bahnhof Steglitz. Wie es da zugeht, wer dorthin kommt und was das ganze bringt, kann man in einem Straßenfegers vom letzten Jahr nachlesen. Leicht ist das Geschäft nicht. Aber immerhin, Berlin ist die einige Stadt in Deutschland, in der U-Bahnmusik überhaupt legal ist.
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