AG Klearwerk über die Stellschrauben der Beutegemeinschaft Wasserbetrieb

Der Berliner Wassertisch, also einer der beiden, leistet  mit der Arbeitsgruppe „Klärwerk“ regelmäßig nachhaltige Aufklärungsarbeit. Deshalb an dieser Stelle einmal ein etwas umfangreicherer Auszug aus einem höchst informativen Artikel der Neuen Rheinischen Zeitung, Köln. Jaja, so weite Kreise zieht das Thema, auch das spricht doch Bände.

Gegenstand der vierten öffentlichen Sitzung waren am 20. Dezember die betriebswirtschaftlichen Strategien und Taktiken, mit denen der Berliner Senat und die Privatunternehmen RWE und Veolia die Grundlagen und Kriterien für die Wassertarife auf Kosten der Berliner Bevölkerung manipuliert haben und immer noch manipulieren. Diese Manipulation geschieht durch zwei „Stellschrauben“:

Zum einen durch die Festlegung eines weit überhöhten Zinssatzes zur Berechnung der garantierten Rendite der Privatunternehmen. Dieser Zinssatz beruht auf einer verzerrten Risikobewertung für die Berliner Wasserbetriebe. Der Renditeberechnung werden mit missbräuchlichem Rückgriff auf den undefinierten Begriff „konservative Vermögensanlage“ auch risikoreiche Anlagen zugrunde gelegt, um den Zinssatz und damit den Gewinn in die Höhe zu treiben. Auf diese Weise gelangen (durch Senatsverordnungen, die dem Abgeordnetenhaus zwar bekannt gegeben werden müssen, bei denen es aber sein eigenes Bestimmungsrecht schon seit 2004 aufgegeben hat) RWE und Veolia in den Genuss von weit überhöhten Verzinsungen ihrer bombensicheren Investitionen (11 – 13% auf ihr tatsächlich eingebrachtes Kapital).

Die zweite „Stellschraube“ ist die Verwendung einer besonderen Abschreibungsmethode bei der Tarifkalkulation. Für die Gewinnermittlung (GuV) der Berliner Wasserbetriebe werden, wie gesetzlich vorgeschrieben, Abschreibungen nach Anschaffungs- und Herstellungskosten, also reale Kosten, angesetzt. Für die Kalkulation der Wassertarife, die wir alle als Abnehmer zahlen müssen, hingegen Abschreibungen nach „Wiederbeschaffungszeitwerten“. Hier handelt es sich nicht um reale Kosten, sondern um nur geschätzte, für die Zukunft höher prognostizierte Kosten. Die Differenz zwischen beiden Abschreibungsmethoden fließt den Wasserbetrieben als Gewinn zu, 49,9% davon landen auf den Gewinnrücklagekonten der Privaten, Jahr für Jahr!

(Quelle: Neue Rheinische Zeitung)

Diesen Artikel teilen:

Kommentare sind geschlossen.


Hinweis: Wie in diesem Blog mit sämtlichen anfallenden Daten (Serverlogs, Kontaktdaten, Kommentare etc.) verfahren wird, liest du in der Datenschutzerklärung.