Muss man wirklich auf 1/3 der Gartenfläche Gemüse anbauen? Welche Gesetze gelten und wer darf sie wie interpretieren? Rund um die für Kleingärten vorgeschriebene „kleingärtnerische Nutzung“ gibt ese viel Unklarheit und Verunsicherung, manche fühlen sich sogar dadurch abgeschreckt, sich um einen Kleingarten zu bewerben.
Eine übersichtliche Zusammenfassung der Vorschriften zur „kleingärtnerischen Nutzung“ findet sich jetzt im „wilden Gartenblog“:
Kleingärtnerische Nutzung (BKleinG): Drittel-Regelung, 10 Prozent „unter Spaten“
Der Artikel beleuchtet speziell die Berliner Situation, ist aber auch für Kleingärtner in anderen Bundesländern hilfreich.
Das wilde Gartenblog berichtet aus einen naturnahen Garten in Berlin: Vom faulen Gärtnern und der Liebe zu allem, was wächst.
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