Hier eine aktuelle Meldung des Berliner Wassertischs:
Update: Mit dem heutigen Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage der Berliner Wasserbetriebe (BWB) gegen die Kartellamtsverfügung vom 04.06.2012 zurückgewiesen.
Berlin, den 24. Feb. 2014 Das Bundeskartellamt (BKartA) hatte den Wasserbetrieben mit der Verfügung vom Juni 2012
(V)), die heute vom Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgewiesen wurde.
„Der Ausgang des Verfahrens war zu erwarten, der Preismissbrauch war zu offensichtlich“,
sagt Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs. Das Bundeskartellamt hatte einen Preismissbrauch von 20-30 % beim Trinkwasser festgestellt, wobei der »preistreibende Faktor die kalkulatorischen Kosten [sind]«, so Dr. Engelsing (BKartA) in einer Anhörung am 11.05.2012 (Wortprotokoll, Seite 28).
„Obwohl der Senat in einer Kleinen Anfrage zugeben musste, dass für das Abwasser, das vom Bundeskartellamt nicht geprüft wurde, dieselben missbräuchlichen Kalkulationsgrundlagen gelten, denkt er nicht daran, den Preismissbrauch beim Abwasser abzustellen. Das ist inakzeptabel,“
so Rebel weiter.
Die jetzt festgestellte Rechtswirksamkeit der BKartA-Verfügung hat einen deutlichen Einfluss auf den Wert der Wasserbetriebe, da sich dieser nach dem „Ertragswert“ des Unternehmens richtet. Er ist um einen Millionenbetrag gesunken. „Zu spät“, könnte jetzt der Finanzsenator triumphieren, „nun ist der überteuerte Rückkauf der bislang privaten Veolia-Anteile bereits unter Dach und Fach.“
Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum
Die Forderung nach einem Moratorium für den Rückkauf, um dieses und andere den Ertragswert mindernde Urteile erst einmal abzuwarten, wurde ignoriert. Der Berliner Wassertisch sieht sich in seinem Verdacht auf Untreue bestätigt, weswegen er am 20.01.2014 gemeinsam mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer und dem Bund der Steuerzahler eine Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum gestellt hat.
Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Wassertischs:
„Dass der Vorstand der BWB in gemeinsamer Sache mit dem Senat in diesem überflüssigen Rechtsstreit mit unserem Geld über 5,3 Mio ausgegeben hat, um GEGEN die Interessen der Berliner vorzugehen, ist ein Skandal. Der noch größere Skandal ist, dass der Vorstand, der hierfür und für den jahrelangen einkalkulierten Preismissbrauch beim Trinkwasser und den fortgesetzten Preismissbrauch beim Abwasser verantwortlich ist, mit Billigung des Senats weiter an der Spitze der BWB verbleibt. Wir fordern aufgrund des Urteils, dass die komplette Vorstandsetage die Verantwortung übernimmt und zurücktritt.“
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Mehr unter:
- Hintergründe und Zeitleiste zum Kartellamtsverfahren
- Wasserpreisrechner, mit dem die Preissteigerung individuell ermmittelt werden kann
- Neu: Andrea Behrendt: „Widerstandstropfen“
(14min, dt/eng.) über Teatro Trono u. Berliner Wassertisch
Kontakt:
Berliner Wassertisch
E-Mail: webmaster_at_berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info,
Twitter: @BWassertisch,
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