Berliner Wassertisch fordert von Abgeordneten den Willen zur Politik

Da ich regelmäßig die Aktivitäten des Berliner Wassertischs verfolge, hier die neueste Presserklärung:

Seitdem 1999 die Berliner Wasserbetriebe teilprivatisiert wurden, sind die Preise um 35% gestiegen. Das Bundeskartellamt hat nun eine Abmahnung an die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise versandt.

(Berlin, 6. Dezember 2011) Die Entscheidung des Kartellamtes zeigt vor allem eines: Die Berliner Landesregierungen konnten oder wollten in den letzten Jahren die Interessen ihrer Bürger nicht ausreichend vertreten. Dazu der Sprecher des Berliner Wassertisches, Wolfgang Rebel:
„Die Berliner Politik kann nicht nur warten, bis das Kartellamt kommt, um die Bürger vor den Profiterwartungen der Wasserkonzerne zu schützen. Die Politiker müssen endlich selbst die Initiative ergreifen. Dazu sind sie gewählt worden!“

Überhöhte Trinkwasserpreise

Seit mehreren Jahren weist der Berliner Wassertisch auf die Folgen der Wasserprivatisierung hin. Die überhöhten Trinkwasserpreise sind nur ein Symptom von vielen. Gestiegene Preise – übrigens auch beim Abwasser – stehen verminderten Investitionen mit den entsprechenden negativen volkswirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen gegenüber. Nur mit Hilfe eines Volksentscheids konnten die Geheimverträge weitgehend offengelegt werden. Diese Untätigkeit der Politik muss nun ein Ende finden. Der Berliner Wassertisch fordert daher den Senat und die Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf, endlich alle politischen und juristischen Möglichkeiten zu nutzen, um die misslungene Teilprivatisierung zu beenden. Nicht nur der Senat, auch die Berliner Abgeordneten können hierzu beitragen:

„Sie können“ – so Wolfgang Rebel – „sich ihre Haushaltshoheit zurückerobern und versuchen, mit einem Organstreitverfahren die Rückabwicklung der Erträge zu erwirken. Ein Leitfaden für dieses Verfahren kann auf unserer Website heruntergeladen werden. Darüber hinaus müssen die Abgeordneten dafür sorgen, dass der Sonderausschuss für die Prüfung der Privatisierungsverträge mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet wird, um unabhängige juristische Sachverständige hinzuziehen zu können. Ansonsten ist die Prüfung sinnlos, wie Heidi Kosche (MdA, Die Grünen, Berliner Wassertisch) bereits feststellte. Gegebenenfalls muss – wie von Klaus Lederer (MdA, Die Linke) gefordert – ein Untersuchungsausschuss eingerichtet werden.“

Bislang macht der rot-schwarze Senat allerdings nicht den Eindruck, als ob er politisch etwas bewegen wolle. Angesichts der Abmahnung des Kartellamts weist Wirtschaftssenatorin von Obernitz nur lapidar darauf hin, dass die „abschließende gerichtliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster noch aussteht, ob das Kartellrecht anwendbar ist.“ Politischer Gestaltungswille im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sieht anders aus.

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Ein Blog von: ClaudiaBerlin

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