Stromabrechnung: Muss Vattenfall Millionen an Berliner Kunden zurückzahlen?

Ein Rechnungsfehler sorgte möglicherweise über Jahre für ein kleines Plus zu Gunsten des Energieriesen: sollte der Fehler in allen Stromabrechnungen der Berliner (und womöglich Deutschland-weiten) Vattenfall-Kunden vorkommen, summiert sich die Summe, um die es geht, locker zu einem Millionenbetrag.

Aber zunächst die Fakten:

Als ich Ende April die Stromabrechnung für den letzten Rechnungszeitraum ins Haus bekam, war ich voll freudiger Erwartung: Hatte ich es doch geschafft, meinen Stromverbrauch um mehr als 25% zu senken.

Noch letztes Jahr war es mir nicht gelungen, die Mitarbeiterin des Vattenfall-Kundendienstes davon zu überzeugen, dass ich als Kunde in der Lage sei, bewusst und gewollt Strom zu sparen. Vergeblich hatte ich sie um eine Reduzierung der Abschläge gebeten, weil zwischen dem von Vattenfall geschätzten Verbrauch und meinem tatsächlichen Stromverbrauch mittlerweile eine deutliche Differenz bestand.

Nun wollte ich also endlich wissen, wieviel ich gespart hatte und überprüfte die Rechnung. Dabei entdeckte ich einen Rechenfehler, der nicht auf den ersten Blick ins Auge fällt:

Im letzten Turnus gab es zum Jahresbeginn 2011 eine Preisänderung, weshalb der Verbrauchszeitraum in diesem Turnus in zwei Teile gesplittet ist. Für jeden Zeitraum werden die Gesamtstromkosten separat ermittelt – so weit so gut!

Aus dem ersten Teil des Turnus, in dem der Preis noch niedriger war, ergibt sich jedoch – berechnet mittels des in der Rechnung angegebenen Durchschnittsverbrauchs – eine zu geringe Anzahl an Tagen.

Die fehlenden Tage finden sich – wer hätte es gedacht! – im zweiten Teil des Rechnungszeitraums wieder, in dem der Preis der Kilowattstunde bereits höher ist. Zehn ganze Tage wanderten so „nach vorne“ und bringen Vattenfall ein entsprechendes Plus.

Klärungsversuch beim Kundenservice

Um dies zu klären, ging ich zum Kundenservice von Vattenfall in Berlin Mitte. Telefonisch hatte mir das in der Warteschleife-hängen zu lange gedauert. Auch war ich gespannt, wie man seitens Vattenfall die Sache erklären würde.

Zu meiner Verwunderung wollte die routiniert wirkende Mitarbeiterin den Fehler dann gar nicht erst groß beschrieben bekommen. Als sei ihr das alles bereits bekannt erklärte sie mir freundlich, ich bekäme schon bald eine neue Rechnung.

Knapp zwei Wochen später staunte ich nicht schlecht: der Gesamtverbrauch war zwar nun dem von mir genannten Zählerstand angepasst, doch der Fehler in der Aufteilung des Rechnungszeitraums hatte sich gehalten. Immer noch ging die Rechnung aufgrund unerklärlicher „Wandertage“ zu meinen Ungunsten aus.

Das weckte nun erst Recht meine Bedenken bezüglich der Rechnung.

Um es kurz zu machen: Die Überprüfung alter Rechnungen aus mehreren Jahren, in denen es Preisänderungen während des Abrechnungszeitraums gegeben hatte, ergab, dass dieser Fehler „systemischer Natur“ ist. Über die Jahre tritt er regelmäßig auf und immer entsteht mir als Kunde ein kleiner Nachteil.

Wer rechnet schon genau nach?

Das Perfide an dem Fehler ist, dass man ihn nur erkennt, wenn man aus den angegebenen Teilverbräuchen und dem Tages-Durchschnittsverbrauch die Anzahl der zu Buche schlagenden Tage tatsächlich errechnet – und diese dann mit der Anzahl der in den genannten Rechnungszeiträumen angegebenen Tagen vergleicht.
Wer macht sich schon diese Mühe?

In meinem Fall beträgt die Differenz im Durchschnitt etwas mehr als einen Euro. Das ist nicht viel. Nimmt man jedoch alle Kunden von Vattenfall über die Jahre zusammen, ergäbe dies sicherlich eine Summe im siebenstelligen Bereich. (Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt laut BGB §195 drei Jahre – weiter zurück lässt sich also nichts zurück fordern).

Kommen also berechtigte Millionenforderungen der Berliner (oder gar aller bundesdeutschen) Kunden auf Vattenfall zu? Auf jeden Fall gibt es gute Gründe, der Sache weiter nach zu gehen!

Ob die Rechnungssoftware von Vattenfall keine Tage zusammenzählen kann und ob jemand vom Kundenservice, der Buchhaltung oder der Pressespecher die Sache aufklären konnte berichte ich in einem nächsten Artikel.

Material zum Artikel: die Rechnung (bzw. der relevante Teil, handschriftlich erläutert);

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4 Kommentare

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