Die Klagen gegen umstrittene oder mangelhafte Hartz-IV-Bescheide in Berlin stapeln sich, über 60.000 Gerichtsverfahren sollen es inzwischen sein. Die meisten davon liegen allerdings noch unbearbeitet brach, das ist führend in der Bundesrepublik.
Die Menschen vor den Bürgerämtern Berlins stehen sich die Beine in den Bauch, um den sogenannten berlinpass (sic!) zu erhalten, der zu einem vergünstigten oder freien Eintritt in vielen Bereichen von Kunst, Kultur und Sport berechtigt. Außerdem wird er für die ermäßigte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs benötigt. Dennoch schließen einige Bürgerämter jetzt erst einmal tageweise, weil aufgrund des Ansturms die reguläre Arbeit nicht mehr zu schaffen ist.
Ein Berliner Staatsanwalt machte derweil ebenfalls eine Erfahrung der ganz normalen Hartz-IV Art. Im Rahmen seiner Tätigkeit bearbeitete der Mann die Strafanzeige des Jobcenters Charlottenburg-Wilmersdorf gegen ein Rentnerpaar, das mutmaßlich zu Unrecht eine Grundsicherung bezieht. Als er der zuständigen Stelle diesbezüglich eine Rückfrage stellen wollte, scheiterte er kläglich an der Desinformationspolitik des Jobcenters und an dessen kompetenter Service-Hotline.
Das heißt im Klartext: Auskunft bekam auch der Staatsanwalt nicht!
Ein solches Verhalten sei nicht hinnehmbar, schrieb er daraufhin dem Geschäftsführer des Jobcenters und bekam natürlich Recht. Die Beschwerde wurde an die Mitarbeiter weiter- und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Das geschah jedoch ausdrücklich nur, weil es sich um einen dienstlichen Vorgang handelte.
Die richtigen „Kunden“ des Jobcenters hingegen bekommen natürlich nach wie vor eher keine konkreten Ausünfte und werden vor allem auch nicht weiterverbunden.
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