1 Euro für Berlin?

Mit der Aktion 1 Euro für Berlin sammelt das Hauptstadtblog Spenden für die Entschuldung des maroden Landeshaushalts. Zu Weihnachten soll der eingesammelte Betrag (derzeit gut 1700 Euro) dem regierenden Bürgermeister übergeben werden – evtl. mit einem Votum (Abstimmungsergebnis) der Spender, für welchen konkreten Zweck die Summe ausgegeben werden soll.

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Kritiker bemängeln die Nutzlosigkeit der Aktion, die angesichts der über 60 Milliarden Schulden ja nicht einmal den Rang des berühmten Tropfens auf den heißen Stein erreicht. Faktisch haben sie natürlich recht, trotzdem finde ich die Aktion nicht schlecht, denn immerhin gibt sie Gelegenheit, sich zur Lage zu verhalten und etwas anderes zu kommunizieren als das ewige Politiker-Bashing: Böser Diepgen, böser Landowsky, böse Besserverdienende, bla bla bla.

Wowereits Trotzigkeit in Sachen „Berlin nicht kaputt sparen“ halte ich momentan für eine kreative und herausfordernde Haltung gegenüber dem Rest der Welt (Bundesregierung, Länder, Bundesverfassungsgericht…): Wenn sämtliche Einsparungen, die man so andenken kann, ebenfalls nur Tropfen auf den heißen Stein des Schuldenbergs bedeuten, Berlin dadurch aber regelrecht „abgebaut“ würde und seine wirtschaftlichen Perspektiven verlöre, dann ist es mehr als angesagt, erstmal mit den Schultern zuzucken und zu sagen: Nö, so nicht!

Fakt ist, dass Berlin vereinigungsbedingte Lasten trägt wie kein anderes Bundesland. Die viel bemängelte „Subventionsmentalität“ ist ja nichts, was aus schierer Faulheit und Böswilligkeit entstanden ist, sondern die Subventionen waren der Preis dafür, dass die einstige „Mauerstadt“ als Insel im roten Meer überhaupt Bestand hatte (wer wäre denn sonst hier geblieben?) DASS sie besteht, war allgemeiner politischer Wille, doch nach der Vereinigung hat man Berlin im Regen stehen lassen und die Bundesförderung von jetzt auf gleich drastisch gesenkt, was dazu führte, dass immense Schulden aufgenommen wurden. Dafür soll nun allein Berlin gerade stehen und DAS ist ungerecht!

Die laufenden Verhandlungen über den Länderfinanzausgleich gewinnen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts an Brisanz: Die sinnvolle Idee, eine Verschuldungsobergrenze für Länder einzuführen bedarf ja einer Regelung für den Fall, dass diese Grenzen überschritten werden. Einem nackten mittels Strafzahlungen dann noch in die Tasche zu greifen, macht keinen Sinn, also wird man dahin kommen müssen, jenseits der Obergrenze solidarisch zu haften. Was seit dem Urteil bedeutet: Obergrenzen können nicht niedriger als bereits bestehende Schuldenberge sein, denn dann müssten die Länder sofort Ausgleichszahlungen leisten. Da sie das nicht wollen, werden sie sich per Gesetz erlauben, ebensolche Schuldenberge anzuhäufen wie sie in Berlin und Bremen bereits bestehen – na klasse!

Ich bin gespannt, wie sich das Ganze weiter entwickelt!

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